Hallo Gartenfreunde
In unserer Kolonie gibt es Regeln, folgende Punkte sind zu beachten:
- Eine kleingärtnerische Nutzung des Gartens ist für alle Pächter verpflichtend, d.h. ca. 30% der Gartenfläche ist für den Anbau von Obst und Gemüse zu verwenden.
- Der Weg vor dem Garten muss gepflegt werden. Alle Pächter, die einen Parkplatz in unserer Kolonie haben, müssen diesen selbst pflegen.
- Die Mittagsruhe (Gartensaison 1. April bis 1. Oktober) in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr muss eingehalten werden.
- bitte kein Be- und Entladen von Autos
- kein Rasen mähen
- kein Hecken schneiden
- bitte kein Be- und Entladen von Autos
- In der Kolonie gilt für alle Fahrzeuge: Schrittgeschwindigkeit!
Autos dürfen nicht auf Sperrflächen und auf Feuerwehrstellflächen geparkt werden. Das gilt insbesondere auch für Besucher. Bei Nichtbeachtung wird in Zukunft abgeschleppt. Pächter und deren Besucher, die keinen Parkplatz in der Kolonie haben, können Ihre Autos am Heckerdamm parken.
In den Gärten dürfen keine Mopeds und Motorräder abgestellt werden.
- Es darf kein künstlicher Sichtschutz vor Türen oder Zäunen angebracht werden. Es sind nur natürliche Hecken am Zaun erlaubt. Die Höhe darf 1,25 m nicht überschreiten. Die Neuanpflanzung von Thuja-Hecken ist nicht mehr erlaubt.
- Feuerschalen sind absolut verboten. Bei Inbetriebnahme von Feuerschalen droht eine Kündigung der Parzelle!
- Es müssen zurzeit 6 Stunden im Jahr 2025 für die Kolonie als Gemeinschaftsarbeit getätigt werden.
- Es besteht Anwesenheitspflicht bei folgenden Terminen:
- Jahreshauptversammlung (immer der 1. Sonntag im März)
- Gartenbegehung: Der Vorstand geht durch alle Gärten und gibt Tipps und Hinweise.
Der Termin wird jährlich zur JHV bekannt gegeben.
- Ablesen der Wasseruhren im Herbst - Der Termin wird jedes Jahr neu bekannt gegeben.
- Jahreshauptversammlung (immer der 1. Sonntag im März)
- Regelung zu den Müllsäcken:
Alle durchsichtigen BSR-Laubsäcke, die bei der BSR gekauft wurden, müssen am Heckerdamm abgestellt werden (nicht auf unseren Müllplatz). Diese werden nur dort durch die BSR abgeholt.
Alle anderen blauen oder andersfarbigen Müllsäcke müssen in ihrer BSR-Tonne oder bei einem der BSR-Recyclinghöfe entsorgt werden und dürfen nicht am Heckerdamm abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlungen werden Bußgelder bis zu 4000.00 € fällig.